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Struktur

Die Evangelische Stiftung Pfadfinden ist eine kirchliche Stiftung privaten Rechts.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden durch das Kuratorium für die Dauer von fünf Jahren berufen. Mindestens zwei Vorstandsmitglieder müssen Mitglied des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder sein.

Der Vorstand verwaltet die Stiftung im Rahmen der vom Kuratorium aufgestellten Grundsätze. Er nimmt dabei folgende Aufgaben war:

  • Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Entscheidung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens

Das Kuratorium

Das Kuratorium besteht aus mindestens sieben und höchstens zwölf Mitgliedern mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Jugendarbeit im weiteren Sinne, von denen zwei über umfassende Erfahrung in Finanz- und Wirtschaftsfragen verfügen sollen und ein weiteres Notarin bzw. Notar sein soll. Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht zugleich dem Vorstand angehören und zum Zeitpunkt der Berufung das fünfundsiebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Kuratorium hat folgende Aufgaben:

  • Grundsätze für die Arbeit der Stiftung, die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Stiftungsmittel zu beschließen.
  • den Vorstand zu berufen
  • die Aufsicht über den Vorstand zu führen, seine Berichte entgegen zu nehmen und ihm Entlastung zu erteilen
  • eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu erlassen
  • den Wirtschaftsplan des Vorstandes zu beschließen

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