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Stifter werden

In welcher Höhe muss ich mich beteiligen?

Jeder Betrag ist willkommen. Ab 2 500 Euro kann eine Berufung zum Mitglied der Stifterinnen-/Stifterversammlung erfolgen.

Alle Beträge sind steuerlich abzugsfähig; Zustiftungen sind zusätzlich begünstigt.

Wie werde ich Stifter?

Stifter wird man durch die Überweisung des gewünschten Betrages auf das Konto der Evangelischen Stiftung Pfadfinden. Zustiftungen erhöhen das Kapital der Stiftung dauerhaft. Dadurch hat die Stiftung in den folgenden Jahren höhere Erträge und kann mehr Projekte fördern.

Damit wir ihre Stiftung verbuchen können, füllen Sie bitte das Formular für Stifter aus und senden dieses an die Geschäftsstelle der Stiftung.

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